Trust & Compliance
AGG-Konformität
Häufig gestellte Fragen für Arbeitgeber und HR-Verantwortliche
ENTWURF — Keine Rechtsberatung
Dieses Dokument gibt allgemeine Informationen zur gesetzlichen Rechtslage. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor Nutzung im Vertrieb ist eine anwaltliche Prüfung empfohlen. Stand: 11.07.2026.
Einleitung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte und Bewerber nicht wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität zu benachteiligen (§ 1 AGG).
SalamJobs ist als Diversity-Jobportal konzipiert, das muslimisch geprägten Talenten die Suche nach wertschätzenden Arbeitgebern erleichtert — ohne religiöse Vorauswahl zu treffen und ohne in den Auswahlprozess einzugreifen. Die nachfolgenden Antworten erläutern, wie die Plattform ausgestaltet ist und worauf Arbeitgeber zu achten haben.
1. Ist die Nutzung von SalamJobs durch meinen Betrieb mit dem AGG vereinbar?
Ja. SalamJobs ist ein offener Reichweiten- und Diversity-Kanal. Die Plattform trifft keine religiöse Vorauswahl von Bewerbern. Alle Stellenanzeigen stehen der gesamten Öffentlichkeit offen, unabhängig von Glaubenszugehörigkeit. Die Nutzung eines Diversity-Jobportals ist nicht anders zu bewerten als das Schalten einer Anzeige in einer Fachzeitschrift oder auf LinkedIn — sie erweitert die Reichweite, grenzt jedoch keine Gruppe aus.
2. Was beschreiben die islamfreundlichen Merkmale (Badges) — Anforderungen an Bewerber oder das Unternehmen?
Ausschließlich das Arbeitsumfeld des Arbeitgebers. Badges wie „Gebetsraum vorhanden“, „Ramadan-flexible Arbeitszeiten“ oder „Hijab-freundliche Kleiderordnung“ beschreiben Unternehmensangebote, keine Anforderungen an die Bewerber. Ein Stellenangebot auf SalamJobs stellt somit keine Diskriminierung dar: Es wird kein Merkmal nach § 1 AGG als Bewerbungsvoraussetzung genannt.
3. Filtert SalamJobs Bewerber nach Religion?
Nein. Die Plattform filtert keine Bewerberanfragen nach Religion, Herkunft oder einem anderen Merkmal des § 1 AGG. Jede registrierte Person kann sich auf jede ausgeschriebene Stelle bewerben. Arbeitgeber erhalten vollständige Bewerbungen; es werden keine Bewerber aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit ausgeblendet oder bevorzugt weitergeleitet.
4. Bewerber müssen nicht muslimisch sein, um sich auf Stellen auf SalamJobs zu bewerben?
Korrekt. Die Plattform richtet sich an alle Jobsuchenden, die ein islamfreundliches Arbeitsumfeld schätzen — unabhängig von ihrer Religion. Auch nicht-muslimische Bewerber können sich registrieren und bewerben. Eine Einschränkung auf Basis von § 1 AGG findet weder durch die Plattform noch durch das Bewerbungsverfahren statt.
5. Wie verhält sich SalamJobs zu §§ 7 und 11 AGG (Benachteiligungsverbot bei Stellenausschreibungen)?
§ 11 AGG verpflichtet Arbeitgeber, Stellen diskriminierungsfrei auszuschreiben. SalamJobs verlangt keine Anpassung des Stellentexts jenseits dieser Vorgaben — der Arbeitgeber formuliert den Anzeigentext. Die Plattform ergänzt lediglich Umfeld-Merkmale (Badges), die das Unternehmen zuvor selbst konfiguriert hat. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für einen rechtskonformen Stellentext.
6. Ist die Nutzung von SalamJobs als positive Maßnahme nach § 5 AGG einzuordnen?
SalamJobs kann als ergänzende Diversity-Rekrutierungsmaßnahme eingesetzt werden, die es unterrepräsentierten Gruppen erleichtert, geeignete Arbeitgeber zu finden. Positive Maßnahmen im Sinne des § 5 AGG sind ausdrücklich erlaubt, soweit sie verhältnismäßig sind und nicht zur Benachteiligung anderer Gruppen führen. Die Schaltung einer Anzeige auf einem Diversity-Portal fällt typischerweise in diesen Rahmen; die juristische Einordnung im Einzelfall bleibt dem Arbeitgeber und seinem Rechtsberater überlassen.
7. Welche Daten erhebt SalamJobs über Bewerber, und wer hat Zugriff?
Bewerber geben freiwillig Profildaten an (Berufserfahrung, Ausbildung, Qualifikationen) und können optional islamfreundliche Arbeitsplatzpräferenzen hinterlegen. Diese Präferenzen dienen der Jobsuche des Bewerbers, nicht der Bewerberauswahl durch den Arbeitgeber. Im Bewerbungsprozess erhält der Arbeitgeber die Unterlagen, die der Bewerber mit seiner Bewerbung aktiv eingereicht hat — nicht alle Profildaten.
8. Was muss ich als Arbeitgeber beachten, wenn ich Bewerbungen über SalamJobs erhalte?
Für den Auswahlprozess gelten dieselben AGG-Anforderungen wie bei jeder anderen Bewerbung: Ablehnung ausschließlich aufgrund fachlicher Eignung, keine Berücksichtigung von Merkmalen nach § 1 AGG, kein Zugriff auf nicht bewerbungsrelevante Profildaten. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihr Auswahlverfahren dokumentiert und nachvollziehbar ist.
9. Stellt das Anbieten eines Gebetsraums oder Ramadan-Flexibilität eine Ungleichbehandlung anderer Mitarbeiter dar?
Grundsätzlich nein, wenn die Regelung religionsneutral und verhältnismäßig ausgestaltet ist. § 5 AGG erlaubt positive Maßnahmen zur Chancengleichheit. Zudem wird Gebetsraum-Angebot in der Praxis häufig allen Konfessionen zugänglich gemacht. Ramadan-Flexibilität kann durch ein allgemeines Gleitzeitmodell abgedeckt werden. Konkrete arbeitsrechtliche Gestaltungsfragen sollten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geklärt werden.
10. Wo kann ich mich bei AGG-Fragen zur Nutzung von SalamJobs beraten lassen?
Für allgemeine AGG-Fragen stehen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de) und Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Verfügung. SalamJobs beantwortet Fragen zur Plattformfunktionalität und zum Bewerbungsprozess unter info@salamjobs.co, erbringt jedoch keine Rechtsberatung.
Stand: 11.07.2026 — Entwurf, keine Rechtsberatung
Dieses Dokument gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.