Kurz gesagt
Drei deutsche Feldexperimente haben denselben Effekt unabhängig voneinander gemessen: Identische Bewerbungen werden je nach Name unterschiedlich behandelt.
Der praktisch wichtigste Befund stammt von Kaas und Manger (2010): Enthielt die Bewerbung Referenzschreiben mit günstigen Aussagen zur Persönlichkeit, verschwand der Unterschied in ihren Daten fast vollständig — 37,4 Prozent Rückmeldungen beim deutschen gegenüber 36,9 Prozent beim türkischen Namen.
Den Namen zu ändern löst das Problem nicht; mehr objektiv prüfbare Information in den Unterlagen und Kanäle, die den ersten Filter umgehen, sind der wirksamere Weg.
Kaas und Manger 2010: 528 Praktikumsanzeigen
Die Ökonomen Leo Kaas und Christian Manger von der Universität Konstanz haben 2010 ein Korrespondenztest-Experiment veröffentlicht. Auf jede von 528 Anzeigen für studentische Praktika schickten sie zwei ähnliche Bewerbungen — eine mit deutsch klingendem, eine mit türkisch klingendem Namen.
Das Ergebnis: Ein deutscher Name erhöhte die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit einer Rückmeldung um etwa 14 Prozent. Besonders deutlich fiel der Unterschied bei kleineren Unternehmen aus — Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten gaben den Bewerbern mit deutschem Namen rund 24 Prozent mehr Rückmeldungen.
Der interessanteste Teil kommt danach. Die Forscher variierten den Informationsgehalt der Bewerbungen: Ein Typ enthielt Referenzschreiben mit günstigen Aussagen zur Persönlichkeit des Bewerbers, der andere nicht. Bei den Bewerbungen mit Referenzschreiben lagen die Rückmeldequoten bei 37,4 Prozent (deutscher Name) und 36,9 Prozent (türkischer Name) — praktisch kein Unterschied. Ohne diese Informationen klafften sie auseinander: 41,8 gegenüber 32,5 Prozent. Die Autoren werten das als Hinweis auf statistische Diskriminierung, also auf Entscheidungen unter Unsicherheit statt auf Ablehnung um ihrer selbst willen.
SVR 2014: der Ausbildungsmarkt
Der Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration untersuchte 2014 den Ausbildungsmarkt. Über dreieinhalb Monate wurden bundesweit 3.588 Bewerbungen an 1.794 Unternehmen verschickt, für die Berufe Bürokaufmann beziehungsweise Bürokauffrau und Kfz-Mechatroniker beziehungsweise Kfz-Mechatronikerin.
Die sogenannte Nettodiskriminierung lag insgesamt bei 5,2 Prozentpunkten. Der aus unserer Sicht wichtigste Einzelbefund betrifft wieder die Betriebsgröße: Bei Unternehmen mit weniger als sechs Mitarbeitenden fiel sie mit 11,2 Prozentpunkten deutlich höher aus als bei mittleren und großen Betrieben mit 3,8 beziehungsweise 5,4 Prozentpunkten.
Weichselbaumer 2016: Name und Foto zusammen
Das dritte Experiment stammt von der Ökonomin Doris Weichselbaumer. Für ihre Studie wurden 1.474 Bewerbungen auf Stellenanzeigen in Deutschland verschickt — identischer Lebenslauf, unterschiedlicher Name und unterschiedliches Foto. Die Bewerberin mit deutschem Namen erhielt von 18,8 Prozent der Unternehmen eine positive Rückmeldung, die Bewerberin mit türkischem Namen ohne Kopftuch von 13,5 Prozent, die Bewerberin mit türkischem Namen und Kopftuch von 4,2 Prozent.
Die Studie erschien 2016 als IZA Discussion Paper Nr. 10217 und 2020 in der Fachzeitschrift ILR Review. Sie zeigt, dass Name und sichtbares religiöses Merkmal sich nicht addieren, sondern verstärken — und dass der Namenseffekt allein deutlich kleiner ist als der kombinierte.
Was daraus praktisch folgt
Wenn der Unterschied dort verschwindet, wo mehr belastbare Information vorliegt, dann ist das der Punkt, an dem du ansetzt. Nicht am Namen — an der Informationsdichte deiner Unterlagen und an der Wahl des Kanals:
- Arbeits- und Praktikumszeugnisse vollständig beilegen, statt sie nachzureichen. Sie sind genau die Art von Information, deren Fehlen in der Konstanzer Studie den Unterschied erzeugte.
- Referenzen benennen — mit Name, Funktion und Kontakt. Eine erreichbare Referenz ist überprüfbar und nimmt dem Bauchgefühl Raum.
- Im Anschreiben eine Zahl, einen Zeitraum, ein Ergebnis. Konkretes ist prüfbar, Eigenschaftswörter sind es nicht.
- Betriebsgröße mitdenken: Beide deutschen Studien fanden die größten Unterschiede bei kleinen Betrieben. Dort kommst du eher über eine Empfehlung als über den Bewerbungsstapel hinein.
- Anonymisierte Auswahlverfahren gezielt suchen — sie sind statistisch der freundlichste erste Schritt.
- Den Namen nicht ändern oder abkürzen. Spätestens beim Vertrag steht er im Dokument, und das Problem ist ohnehin nicht dein Name.
Was die Studien nicht sagen
Ehrlichkeit gehört dazu, sonst nutzen dir die Zahlen nichts. Kaas und Manger untersuchten studentische Praktika, nicht Festanstellungen; der SVR untersuchte Ausbildungsplätze; Weichselbaumer untersuchte Bewerbungen von Frauen mit und ohne Kopftuch. Die Erhebungen stammen aus den Jahren 2010, 2014 und 2016 — sie beschreiben also nicht zwangsläufig die Lage in einer einzelnen Branche heute.
Und alle drei messen Rückmeldungen, nicht Einstellungen. Eine Einladung ist noch kein Vertrag, und eine ausbleibende Rückmeldung ist kein Urteil über deine Qualifikation. Genau das ist die nützlichste Lesart dieser Zahlen: Sie zeigen, dass identische Lebensläufe unterschiedlich behandelt wurden — der Unterschied lag also gerade nicht an der Leistung.
Häufige Fragen
Soll ich meinen Namen eindeutschen oder abkürzen?
Davon raten wir ab. Das Problem ist nicht dein Name, und eine Anpassung löst es nicht — spätestens im Vertrag steht der richtige Name. Die Konstanzer Studie legt einen anderen Hebel nahe: mehr überprüfbare Information in den Unterlagen, weil der gemessene Unterschied dort fast verschwand, wo Referenzschreiben beilagen.
Was ist der Unterschied zwischen den drei Studien?
Kaas und Manger (2010) testeten 528 Anzeigen für studentische Praktika und variierten den Informationsgehalt der Bewerbung. Der SVR-Forschungsbereich (2014) testete mit 3.588 Bewerbungen den Ausbildungsmarkt. Weichselbaumer (2016) testete mit 1.474 Bewerbungen den Effekt von Name und Foto zusammen.
Gelten diese Zahlen heute noch?
Die Daten stammen aus den Jahren 2010, 2014 und 2016. Sie belegen, dass der Effekt zu diesen Zeitpunkten und in diesen Segmenten messbar war; ob er heute und in deiner Branche genauso groß ist, sagen sie nicht. Die abgeleiteten Handlungsempfehlungen — mehr prüfbare Information, andere Kanäle — bleiben davon unberührt.
Bringt ein Bewerbungsfoto etwas?
Ein Foto ist in Deutschland nicht vorgeschrieben, du entscheidest selbst. Ohne Foto steigt die Chance, im ersten Schritt nach Qualifikation beurteilt zu werden; mit Foto ersparst du dir Verfahren, die später ohnehin schwierig würden. Beides ist vertretbar.
Was tue ich, wenn ich eine Absage für diskriminierend halte?
Dokumentiere Datum, Wortlaut und Zusammenhang und beachte die Frist: Ansprüche nach § 15 AGG müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden; bei einer Bewerbung beginnt sie mit dem Zugang der Ablehnung. Nach § 22 AGG genügen Indizien, um die Beweislast zu verlagern. Die Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zu Diskriminierung wegen der Religion.
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Mit Rafik sprechenQuellen
- Kaas, L. / Manger, C. (2010): Ethnic Discrimination in Germany’s Labour Market — A Field Experiment, IZA Discussion Paper No. 4741 (PDF)
- SVR-Forschungsbereich (2014): Diskriminierung am Ausbildungsmarkt. Ausmaß, Ursachen und Handlungsperspektiven (PDF)
- Weichselbaumer, D. (2016): Discrimination against Female Migrants Wearing Headscarves, IZA Discussion Paper No. 10217 (PDF)
- § 15 AGG — Entschädigung und Schadensersatz, Frist in Absatz 4 (gesetze-im-internet.de)
- § 22 AGG — Beweislast (gesetze-im-internet.de)
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 18. September 2026.