Kurz gesagt
Eid al-Fitr und Eid al-Adha sind in Deutschland keine gesetzlichen Feiertage — du brauchst also Urlaub, Gleitzeit, Überstundenabbau oder eine andere Vereinbarung.
§ 7 Abs. 1 BUrlG hilft dir dabei: Deine Urlaubswünsche sind zu berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Wünsche anderer stehen entgegen.
Der größte Hebel ist Timing — wer den Tag anmeldet, bevor die Urlaubsplanung läuft, bekommt ihn fast immer.
Der rechtliche Rahmen in zwei Absätzen
In Deutschland sind die gesetzlichen Feiertage Sache der Bundesländer, und islamische Feste gehören nirgends dazu. Es gibt auch keine Norm, die dir für Eid einen bezahlten freien Tag verschafft. Wer an Eid nicht arbeiten möchte, nimmt in aller Regel Urlaub — das ist unspektakulär, aber die ehrliche Antwort.
Die relevante Vorschrift ist § 7 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“ Dein Wunsch ist also nicht irgendein Wunsch — er ist zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber braucht einen Grund, um ihn abzulehnen, nicht umgekehrt.
Das Gesetz kennt keinen Vorrang religiöser Gründe. Es kennt aber auch keinen Nachrang — ein religiöser Anlass ist ein legitimer Urlaubswunsch wie jeder andere. Formuliere ihn deshalb als das, was er ist: ein Urlaubsantrag für einen konkreten Tag, nicht eine Bitte um eine Ausnahme.
Timing ist wichtiger als Argumente
Der häufigste Grund für ein Nein ist nicht Ablehnung, sondern Belegung. Wenn die Brückentage schon verteilt und die Schichtpläne geschrieben sind, wird es eng — und dann greift genau die Ausnahme aus § 7 Abs. 1, nämlich Urlaubswünsche anderer, die bereits im System stehen.
Der große Vorteil bei Eid: Du kennst den Termin ein Jahr im Voraus, mit einer Unsicherheit von einem Tag. Trage die Termine in deinen Kalender, sobald du sie kennst, und melde den Urlaub an, wenn in deinem Betrieb die Jahresplanung startet — in vielen Unternehmen also im Herbst oder spätestens im Januar.
Praktischer Trick für die Ein-Tages-Unsicherheit: Beantrage den wahrscheinlichen Tag und weise im Antrag kurz darauf hin, dass sich das Datum um einen Tag verschieben kann, weil es von der Mondsichtung abhängt. Die meisten Vorgesetzten finden das unproblematisch, wenn sie es vorher wissen — und ärgerlich, wenn sie es zwei Tage vorher erfahren.
Wenn der Urlaubstag nicht geht: die Alternativen
Urlaub ist der Standardweg, aber nicht der einzige. Je nach Betrieb funktionieren diese Varianten oft schneller und unbürokratischer:
- Gleitzeittag oder Zeitausgleich, wenn dein Arbeitszeitkonto das hergibt — braucht meist keine gesonderte Genehmigung.
- Abbau von Überstunden, für den in vielen Betrieben ohnehin ein Verfahren existiert.
- Schichttausch mit Kolleginnen und Kollegen: In Schichtbetrieben oft der schnellste und geräuschloseste Weg.
- Unbezahlte Freistellung: möglich, aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers — einen Anspruch darauf gibt es in der Regel nicht.
- Nur der halbe Tag: Für das Festgebet am Morgen reicht oft ein halber Urlaubstag oder ein späterer Arbeitsbeginn. Das ist deutlich leichter zu bekommen als ein ganzer Tag.
Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag prüfen
Bevor du einzeln verhandelst, lohnt ein Blick auf die kollektiven Regelungen in deinem Betrieb. Manche Betriebsvereinbarungen regeln Freistellungen aus persönlichen Gründen, manche Tarifverträge kennen Regelungen zu unbezahltem Sonderurlaub oder zum Arbeitszeitkonto. Ob das bei dir so ist, weiß der Betriebsrat in wenigen Minuten — und eine bestehende Regelung erspart dir jede Einzelfalldiskussion.
Wenn es keine Regelung gibt, ist das übrigens ein guter Anlass, eine anzuregen. Betriebsräte greifen solche Themen häufig auf, weil sie nicht nur eine Person betreffen. Aus einer individuellen Bitte wird so eine betriebliche Lösung, die auch für die Kolleginnen und Kollegen nach dir gilt.
Eid 2027 vorausschauend planen
Für die Planung des kommenden Jahres: Eid al-Fitr fällt 2027 voraussichtlich auf den 9. oder 10. März, Eid al-Adha voraussichtlich auf den 16. Mai 2027. Beide Angaben beruhen auf astronomischer Berechnung und können sich um etwa einen Tag verschieben.
Trag dir beide Termine mit einem Tag Puffer davor und danach ein und melde den Urlaub früh an. Das ist der gesamte Trick — und er funktioniert deutlich zuverlässiger als jede Diskussion über Religionsfreiheit im Personalgespräch.
Häufige Fragen
Sind Eid al-Fitr und Eid al-Adha in Deutschland gesetzliche Feiertage?
Nein. Die gesetzlichen Feiertage werden von den Bundesländern festgelegt, und islamische Feste sind in keinem Bundesland dabei. Für einen freien Tag brauchst du Urlaub, Zeitausgleich, einen Schichttausch oder eine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber.
Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag für Eid ablehnen?
Ja, aber nicht grundlos. Nach § 7 Abs. 1 BUrlG sind deine Urlaubswünsche zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, stehen entgegen. Ein pauschales Nein ohne solchen Grund ist mit dem Gesetz schwer vereinbar.
Habe ich Anspruch auf unbezahlten Urlaub für Eid?
In der Regel nicht — eine unbezahlte Freistellung setzt grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Prüfe aber, ob eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag in deinem Betrieb etwas dazu regelt; dort finden sich manchmal Ansprüche auf Freistellung aus persönlichen Gründen.
Wie früh sollte ich den Tag anmelden?
So früh, wie die Urlaubsplanung in deinem Betrieb läuft — in vielen Unternehmen im Herbst für das Folgejahr, spätestens im Januar. Da der Eid-Termin ein Jahr im Voraus mit einer Unsicherheit von etwa einem Tag feststeht, hast du diesen Vorteil gegenüber vielen anderen Urlaubswünschen. Nutze ihn.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 17. September 2026.